Kurzantwort: Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip: Wer die Verstopfung verursacht hat, zahlt die Reinigung. Bei normaler Nutzung und alters- oder baubedingten Problemen ist der Vermieter zuständig. Bei unsachgemäßer Nutzung (Feuchttücher, Fett, Fremdkörper) haftet der Mieter. Eine pauschale Übertragung der Kosten auf den Mieter ist rechtlich häufig unwirksam.
Die Grundregel: Verursacherprinzip
Die Instandhaltung der Wohnungsinstallationen ist Sache des Vermieters. Das gilt auch für die Abwasserrohre, solange kein Mieter die Verstopfung selbst verursacht hat. Konkret bedeutet das:
- Vermieter zahlt: Ablagerungen durch Kalk und Alter, Schäden durch Baumaterialien aus der Zeit vor der Miete, Wurzeleinwuchs, defekte Rohre, Rückstau aus der Grundleitung
- Mieter zahlt: Verstopfungen durch Feuchttücher, Fett aus der Küche, Haare und Tampons in der Dusche, Fremdkörper im WC
Was gilt, wenn die Ursache unklar ist?
Oft ist nicht sofort klar, wer die Verstopfung verursacht hat. In diesem Fall ist zunächst der Vermieter in der Pflicht, den Schaden zu beheben. Er kann danach den Mieter in Regress nehmen, muss aber beweisen, dass dieser die Verstopfung verursacht hat. Dieser Beweis ist oft schwer zu führen.
Als Mieter sollten Sie im Zweifel den Schaden sofort schriftlich beim Vermieter melden und darauf beharren, dass dieser einen Fachbetrieb beauftragt.
Was steht im Mietvertrag?
Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die Mieter zur Wartung und Reinigung von Abflüssen verpflichten. Solche Klauseln sind nicht automatisch unwirksam, müssen aber bestimmten Anforderungen genügen:
- Die Kostenbeteiligung muss auf einen angemessenen Betrag begrenzt sein.
- Allgemeine Formulierungen wie "der Mieter ist für alle Verstopfungen verantwortlich" sind in der Regel unwirksam.
- Eine Pflicht zur Instandhaltung von Teilen, die nicht zur Mietsache im eigentlichen Sinne gehören (zum Beispiel Grundleitungen), kann dem Mieter nicht wirksam auferlegt werden.
Im Zweifel lohnt sich die Beratung durch einen Mieterverein oder einen Anwalt, bevor Sie als Mieter in Magdeburg Kosten übernehmen.
Sofortmaßnahmen im Notfall
Wenn ein Abfluss in der Mietwohnung verstopft ist, sollten Sie so vorgehen:
- Den Vermieter sofort schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder SMS) informieren und um Beauftragung eines Fachbetriebs bitten.
- Den Schaden fotografieren und dokumentieren.
- Wenn der Vermieter nicht erreichbar ist und eine Notlage besteht (Wasser läuft über, Badnutzung vollständig unmöglich), dürfen Sie selbst einen Notdienst beauftragen. Die Kosten können Sie dann vom Vermieter zurückfordern.
Was gilt für Nebenkosten und Betriebskosten?
Regelmäßige Wartungskosten für Abflüsse und Leitungen dürfen grundsätzlich nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Betriebskosten sind laufende Kosten für den Hausbetrieb, aber keine Instandhaltungskosten. Rohrreinigung bei einer Verstopfung ist Instandhaltung und damit Sache des Vermieters.
Mehrparteienhaus in Magdeburg: Wer ist zuständig?
Wenn die Verstopfung in der gemeinschaftlichen Grundleitung sitzt, also nicht in der einzelnen Wohnungsleitung, ist immer der Eigentümer des Hauses verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn ein einzelner Mieter die Ursache gesetzt hat - der Vermieter muss zunächst für die Beseitigung sorgen und sich dann an den Verursacher wenden.